Betriebshaftpflicht für Apotheker

Als Apotheker haften Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Außerdem können Sie auch für das Fehlverhalten Ihrer Angestellten und Mitarbeiter haftbar gemacht werden.

Für Sie ist es daher wichtig, sich einen ausreichenden Versicherungsschutz für diese Risiken zu sichern.

Über unsere Partner können wir Ihnen im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung einen umfangreichen Versicherungsschutz bieten - so z.B. auch Versicherungsschutz bei Unterhaltsansprüchen Dritter wegen ungewollter Schwangerschaft durch fehlerhafter Ausgabe von Anti-Konzeptiva.


Sie können sich über unser Angebotsformular oder direkt telefonisch an uns wenden, um zu diesem Thema ausführlicher beraten zu werden.

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