Betriebshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

Als freiberuflicher Architekt oder Ingenieur haben Sie vielfältige Tätigkeiten zu erledigen. Dabei haften Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang. Selbst ein etwaiges Fehlverhalten Ihrer Angestellten und Mitarbeiter kann Ihnen zugerechnet werden.

Ein ausreichender Versicherungsschutz ist daher eine unbedingte Notwendigkeit, denn Haftungsfolgen können ansonsten existenzvernichtend sein. Wir bieten Ihnen über unsere Partner einen umfangreichen Versicherungsschutz, der auch die für Ihr Berufsbild erforderlichen Deckungssummen einschließt.


Sie können sich jederzeit über unser Angebotsformular oder direkt telefonisch an uns wenden, um zu diesem Thema ausführlicher beraten zu werden.

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