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Als freiberuflich tätiger Rechtsanwalt oder Notar sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese sichert die entsprechenden Risiken aus Ihrer beruflichen Tätigkeit ab.
Je nach Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit kann das Leistungsspektrum der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestellt werden. So sind Sie immer adäquat abgesichert, ob nun als nebenberuflicher Mitarbeiter oder als Sozietät.
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Wir stellen Ihnen auch kompetente Beratung zur Verfügung, wenn es um die Versicherung gemischter Sozietäten geht, in denen die Träger verschiedener Berufe zusammen kommen. Hier sind nämlich die Unterschiede gesetzlicher und berufsrechtlicher Vorgaben zu berücksichtigen und in einen einheitlichen Versicherungsschutz zu bringen, welcher der gesamtschuldnerischen Haftung der Sozietät gerecht wird. Sprechen Sie uns einfach über unser Angebotsformular oder direkt telefonisch auf dieses Thema an -wir beraten Sie gerne.
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