| Vermögenswirksame Leistungen |
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Arbeitnehmer und Auszubildende können monatlich bis zu 40€ vermögenswirksam ansparen. In den meisten Fällen werden die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber gezahlt. Ist dies nicht der Fall, können Arbeitnehmer und Auszubildende aber auch aus ihrem eigenen versteuerten Einkommen vermögenswirksam sparen.
Für vermögenswirksame Leistungen kommen dabei verschiedene Anlageformen in Betracht. Beispiele sind die vermögenswirksame Lebensversicherung, der Bausparvertrag oder das Investmentsparen.
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Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, erhalten neben den vermögenswirksamen Leistungen eine Arbeitnehmersparzulage (maximales zu versteuerndes Einkommen bei Singles beträgt 17.900€, bei Verheirateten 35.800€ jährlich). Sie wird direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt und ist als steuerfreies Einkommen zu behandeln.
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| Vermögensbildende Kapital-LV |
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Die vermögensbildende Kapitalversicherung empfiehlt sich vor allem für Arbeitnehmer, die aufgrund der Höhe ihres zu versteuernden Einkommens keine Arbeitnehmersparzulage erhalten.
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3. Vermögensbeteiligungsgesetzt
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408 € pro Jahr
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Sparzulage:
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5. Vermögensbildungsgesetz
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480 € pro Jahr
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Sparzulage:
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| 20% = 82€ |
in den alten Bundesländern
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| 25% = 102€ |
in den neuen Bundesländern
(bis einschließlich 2004) |
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| 10% = 48 € |
in den alten und den neuen Bundesländern
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann der für die vermögenswirksamen Leistungen vorgesehene Betrag auch in eine alternative Form der betrieblichen Altersvorsorge, hier z.B. speziell in eine Pensionskasse, eingezahlt werden. Die steuerlichen und finanziellen Vorteile sind dabei erheblich größer, als bei der reinen Anlage der vermögenswirksamen Leistungen. Der jeweilige Nettoaufwand bleibt jedoch derselbe. Eine wichtige Grundvoraussetzung für die Wahl dieser Alternative ist allerdings u.a. die Zustimmung und entsprechende Einverständniserklärung des Arbeitgebers. Lesen Sie hier weitere wichtigen Informationen dazu! |
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