Betriebliche Altersversorgung
Seit 1. Januar 2002 sind mit dem Altersvermögensgesetz bedeutende steuerliche Fördermaßnahmen in Kraft getreten. Diese lösen sowohl beim Arbeitnehmer als auch beim Arbeitgeber Handlungsbedarf aus.

Wesentliche Fördermaßnahmen sind:
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Die Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug (die so genannte Riesterförderung)

» Ein arbeitsrechtlicher Anspruch der Arbeitnehmer auf Nutzung der Steuervorteile durch Entgeltumwandlung
(siehe Durchführungswege)

» Neue Fördermöglichkeiten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung

Die nach dem Altersvermögensgesetz vorgesehene Verknüpfung der Fördermaßnahmen erfordert unbedingt eine umfassende Information und Beratung.

Seit 01.01.2005 gelten außerdem die neuen Bestimmungen nach dem Altereinkünftegesetz. Unter folgendem Link können diese im Einzelnen nachlesen: AltEinkG

Auf Grundlage der hervorragenden Produkte unserer Partner können wir hierfür spezielle und bedarfsgerechte Versorgungskonzepte für Sie entwickeln.

Die Durchführungswege:
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Die Direktversicherung

» Die rückgedeckte Unterstützungskasse

» Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

» Die Pensionskasse

Die Versorgungskonzepte lassen dabei Spielraum für eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Besonders beliebt sind auch Versorgungskonzepte für einen beschränkten Personenkreis, wie z.B. geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder mitarbeitende Ehegatten. Auch eignen sich die neuen Fördermaßnahmen hervorragend zur Mitarbeitermotivation und -bindung. Ein nicht unwesentlicher Aspekt, schließlich ist ein Unternehmen immer nur so gut, wie seine Mitarbeiter.

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