Rückgedeckte Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Sie ermöglichen es Arbeitnehmern eine zusätzliche Altervorsorge, einschließlich Invaliden- und/oder Hinterbliebenenversorgung aufzubauen. Die zugesagten Leistungen werden über Lebens- oder Rentenversicherungen abgesichert. D.h. der Arbeitnehmer verzichtet entweder auf einen Teil seines Bruttolohns, der dann als Beitrag in die Kapitalversicherung fließt. Oder der Arbeitgeber übernimmt die Zahlung und gewährt dem Arbeitnehmer so einen zusätzlichen Gehaltsteil. Besonderer Vorteil ist die Sozialversicherungsersparnis für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Bei Ablauf der Versicherung, frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres, erhalten die Versorgungsberechtigten dann die vereinbarten Leistungen.
Hier noch mal die Vorteile im Überblick:

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Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von steuerlichen Vergünstigungen
» Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen Sozialversicherungsbeiträge
» Es besteht kein Verwaltungsaufwand
Arbeitgeber können auf diese Weise ihre Arbeitnehmer motivieren

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