Zum stationären Bereich gehören alle stationären Aufenthalten in Krankenhäusern, Tageskliniken oder ähnlichen Einrichtungen.
Leider würde es hier den Rahmen sprengen, alle feinen Unterschiede der einzelnen Tarife und Produkte unserer Partner aufzuführen. Deshalb müssen wir uns auf generelle Aussagen beschränken. Die Hauptunterschiede bestehen in den folgenden Leistungsmerkmalen:
Sie haben die Wahl, sich durch den Chefarzt behandeln oder operieren zu lassen oder eben darauf zu verzichten. Die Chefarztbehandlung ist aber ein sehr wichtiges Argument für die private Krankenversicherung. Sie ist nicht nur ein bezahlbarer Komfort, sondern auch ein klares Argument für optimale gesundheitliche Versorgung.
Darüber hinaus können Sie den stationären Aufenthalt wahlweise im Ein- oder Zweibettzimmer vereinbaren oder Sie begnügen sich mit der Unterbringung im Mehrbettzimmer. Das ist natürlich auch eine Frage des Preises.
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Ein dritter und ebenfalls nicht unwesentlicher Unterschied besteht in der Höhe der möglichen Abrechnung der entstandenen stationären Behandlungskosten. Die meisten Ärzte rechnen nur im Rahmen der Gebührenhöchstsätze für Ärzte ab. Das ist jedoch nicht bei allen Ärzten so. Wenn Sie z.B. die Behandlung durch einen Spezialisten wünschen/benötigen, der eben über die Höchstsätze hinaus abrechnet, so müßten sie den übersteigenden Betrag aus eigener Tasche zahlen, wenn Sie dies nicht entsprechend in Ihrer Krankenversicherung als Tarifbestandteil so eingeschlossen haben. Und wenn der unangenehme Fall der Fälle eintritt, dann ist es eben so, dass man flexibel in der Wahl der Behandlung sein möchte ohne über eine finanzielle Belastung nachdenken zu müssen.
Darüber hinaus bestehen weitere feine Unterschiede, auf die wir hier nicht einzeln eingehen können. Sie können aber gerne weitere Informationen anfordern, uns konkrete Leistungsfragen stellen oder in Verbindung damit ein Angebot anfordern. Sie können sich jederzeit telefonisch oder über unser Angebotsformular mit uns in Verbindung setzen.
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