| Die Kapitallebensversicherung |
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| Sie ist die wohl bekannteste Form der Lebensversicherung. In der Grundform bietet die Kapitallebensversicherung gleich doppelte Sicherheit: vor Ablauf der Versicherung erhalten die Hinterbliebenen im Todes- und Erlebensfall des Versicherten die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Und bei Vertragsablauf erhält der Versicherte das steuerfreie Versorgungskapital* zur Ergänzung seiner gesetzlichen Rente oder Pension. Damit ist sie das ideale Vorsorgeinstrument, weil sie Altersvorsorge und Hinterbliebenenabsicherung miteinander verbindet. |
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* Kapitallebensversicherungen sind steuerbegünstigt, wenn die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und die Versicherungsdauer mindestens 12 Jahre beträgt. Die Beiträge zu begünstigten Kapitallebensversicherungen können im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden. |
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