| Altersvorsorge - die Veränderungen im Überblick |
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Das kommt auf Sie zu:
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Der Gesetzgeber hat einschneidende Veränderungen beschlossen, um die gesetzliche Rente für die Älteren sicher und für die Jüngeren bezahlbar zu machen. Dazu wird das Rentenniveau bis 2030 schrittweise von früher 70% auf 67% abgesenkt (siehe Riester-Rente).
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Diese Annahmen entsprechen jedoch dem sog. "Eckrenter", den es in der Praxis mehr als nur selten gibt. Tatsächlich erhält ein Großteil der Rentner nur 60% des letzten Nettoeinkommens oder weniger als Rente ausgezahlt. Und die Tendenz ist weiter fallend
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| Erwerbsminderung: |
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Ein hartes Brot...
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| ...wer zum 01.01.2001 nicht das 40. Lebensjahr vollendet hatte, also nach dem 01.01.1961 geboren wurde, hat seither keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Ohne private Vorsorge besteht für diese Arbeitnehmer also kein entsprechender Schutz mehr. Wie Sie sich dennoch absichern können, erfahren Sie auf diesen Seiten. |
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Außerdem gibt es auch für jene Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden, keine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch eine deutlich gekürzte Erwerbsminderungsrente. Im Klartext: Wer berufsunfähig wird, bekommt deutlich weniger Geld als bisher wenn überhaupt.
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| Die Riester-Rente: |
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| Die "Riester-Rente" soll lediglich die Absenkung von 3% in der Rentenlücke schließen. Dafür zahlt der Staat einen ordentlichen Zuschuss. |
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Insgesamt werden 10 Milliarden Euro für die Förderung der Altersrente zur Verfügung gestellt.
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Riester im Öffentlichen Dienst:
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Der Bundesrat hat am 20.12.2001 das Versorgungsänderungsgesetz verabschiedet.
Die staatliche Förderung der privaten Vorsorge im Rahmen der Rentenreform wird damit wirkungsgleich auf die Beamten-, Richter- und Soldatenversorgung übertragen. |
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Die Tarifvertragsparteien der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes haben ein neues Zusatzversorgungssystem vereinbart. Die neue Zusatzversorgung ermöglicht den Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes ebenfalls eine staatlich geförderte Privatrente in Anspruch zu nehmen.
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| Sie können sich jederzeit über unser Angebotsformular oder direkt telefonisch mit uns in Verbindung setzen, um sich weitergehend zu diesem Thema beraten zu lassen. |
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