Am 01.01.2001 sind die Gesetzesänderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Seither gelten drastische Einschränkungen in den gesetzlichen Leistungen.
Entscheidend für die Leistungen bei einer Erwerbsminderung ist jetzt nicht mehr Ihr Beruf, sondern das verbleibende Leistungsvermögen. Und zwar in jeder nur denkbaren Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Ausbildung oder Qualifikation spielt also keine Rolle mehr. Vielmehr entscheidet nun, wie viele Stunden Sie noch arbeiten können. |
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Und Sie können quasi auf jeden verfügbaren Job verwiesen werden. Wenn ein ehemals leitender Ingenieur z.B. noch 3 bis 6 Stunden als Telefonist arbeiten kann, erhält er auch nur die halbe Rente.
Darüber hinaus haben jetzt alle nach dem 01.01.1961 Geborenen keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Sie gehen also ganz leer aus.
Eine entsprechende private Absicherung ist daher unbedingt wichtig! (WISO-Tip)
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| Die Berufs- oder Erwerbssunfähigkeitsversicherung kann als selbständige Versicherung abgeschlossen oder als Zusatzversicherung in eine Lebens-/Renten- oder Risikolebensversicherung eingeschlossen werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert dabei das Risiko der generellen Erwerbsunfähigkeit vor Ausübung eines Berufes ab. |
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Im öffentlichen Dienst sichert die Dienstunfähigkeitsversicherung entsprechend das Risiko der Dienstunfähigkeit ab. Hier sind ebenfalls selbständige oder Zusatzversicherungen wählbar.
Sie können sich jederzeit über unser Angebotsformular oder direkt telefonisch mit uns in Verbindung setzen, um sich weitergehend zu diesem Thema beraten zu lassen.
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