Die Reisekranken- oder Auslandsreisekrankenversicherung ist eine günstige und wichtige Zusatzversicherung bei Reisen ins Ausland.
Bei einer privaten Krankenvollversicherung ist sie in der Regel schon enthalten. Dennoch kann eine Zusatzabsicherung notwendig sein, wenn z.B. der Rücktransport aus dem Ausland nicht Bestandteil der privaten Krankenversicherung ist. Dies sollten Sie also vor Antritt einer Reise unbedingt mit Ihrer Versicherung abklären.
Besonders wichtig ist die Reisekrankenversicherung aber für gesetzlich Versicherte. Sie haben nämlich nur geringen oder keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Lediglich in den Ländern der Europäischen Union, den Mittelmeeranrainerstaaten und in den Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben, besteht noch Versicherungsschutz. Aber auch nur in bestimmtem Umfang. |
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Werden Sie nämlich von niedergelassenen Ärzten im Ausland behandelt, die Privatrechnungen ausstellen, kann es nämlich passieren, dass die Krankenkasse nur einen Teil, nämlich der hier üblichen Behandlungskosten erstattet. Der Rest müsste dann aus eigener Tasche bezahlt werden. Außerhalb der o.g. Staaten besteht im übrigen gar kein Versicherungsschutz.
Auch für Beamte ist die Reisekrankenversicherung sehr zu empfehlen. Denn die Beihilfe übernimmt keine Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland. Wenn außerdem keine private Zusatzversicherung besteht, werden nur die Kosten erstattet, die vergleichsweise in Deutschland üblich sind.
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