Kann die Kapitalversicherung jederzeit vorübergehend oder dauerhaft stillgelegt?
Sie können Ihre Lebens- oder Rentenversicherung nach dem ersten Versicherungsjahr ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreien (sog. Beitragsfreistellung bzw. Stilllegung). Der mögliche Beginn der Stilllegung ist aber abhängig von der Mindest-Ansparsumme, die nach Tarifart unterschiedlich sein kann. In diesem Fall werden die Versicherungssummen für den Todes- und Erlebensfall ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab gesetzt, die nach den

anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Zeitpunkt errechnet wird, zu dem Sie die Beitragsfreistellung bzw. Stilllegung verlangt haben.
Längstens kann die Lebens- oder Rentenversicherung allerdings 2 Jahre beitragsfrei gestellt werden. Danach kann keine Beitragszahlung mehr aufgenommen werden. Je nach Versicherung kann  die Beitragszahlung bis zu 6 Monate ausgesetzt werden, ohne dass sich die Todes- und Erlebensfallsummen ändern, wenn die Beiträge entsprechend nachentrichtet werden.


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