Welche Formen der Kapitalversicherung gibt es und welche Vor- und Nachteile haben sie?
Die Versicherungsformen
Grundsätzlich gibt es 2 Hauptformen der Kapitalversicherung: die Lebens- und die Rentenversicherung . Diese beiden Grundformen lassen sich dabei  in die klassische Versicherungsform oder die fondsgebundene Variante unterteilen. Daneben gibt es bei den klassischen Lebens- und Rentenversicherungen wieder zahlreiche Untervarianten und

Kombinationsmöglichkeiten. Typischerweise wird eine Laufzeit bis zum Rentenbeginnalter 65 vereinbart. Die wichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird dabei meist bis Endalter 60 oder gar 65 eingeschlossen. Dies ist jedoch nur eine Standardempfehlung und kann von jedem Kunden individuell unterschiedlich festgelegt werden.


Die Lebensversicherung
Die Lebensversicherung sichert den Todes- und Erlebensfall durch Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme ab. Sie ist grundsätzlich dann zu empfehlen, wenn Hinterbliebene und/oder Verbindlichkeiten abgesichert werden sollen bzw. müssen.

Bei der fondsgebundenen Variante der Lebensversicherung werden die Beiträge wahlweise in ertrags-, wachstums- oder chanceorienterte Fonds gezahlt (mit jeweils aufsteigendem Risiko). Das Risiko dieser Versicherungsform ist zwar höher, dafür aber auch die entsprechende Renditechance.


Die Rentenversicherung
Die Rentenversicherung sichert die Zahlung einer lebenslangen Rente im Alter ab. Durch das Kapitalwahlrecht kann man sich aber auch das Ablaufkapitals am Ende der Laufzeit auszahlen lassen. Da bei dieser Versicherungsform kein Todesfallrisiko abgesichert wird, ist die Ansparung bzw. Performance i.d.R. etwas höher als die der Lebensversicherung. So hat man am Ende der Laufzeit bei gleichem Beitrag eine höhere Ablaufleistung als bei der Lebensversicherung. Wie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung werden die Beiträge bei der fondsgebundenen Rentenversicherung wahlweise in ertrags-, wachstums- oder chanceorienterte Fonds gezahlt.

Die Rentenversicherung empfiehlt sich vor allem für Alleinstehende und Berufsanfänger, die keinen Bedarf zur Absicherung von Angehörigen haben. Sofern sich die Bedarfssituation später ändert, z.B. durch Ehe, so kann das Todesfall-Risiko günstig durch eine Risiko-Lebensversicherung ergänzend abgesichert werden.

Fazit
Die Wahl der Versicherungsform, also klassisch oder fondsgebunden, bzw. Renten- oder Lebensversicherung hängt dabei individuell von der Risikobereitschaft und der persönlichen Lebenssituation jedes Einzelnen ab. Es ist jedoch empfehlenswert, einen gewissen Grundstock der Altersvorsorge konservativ, also durch eine klassische Versicherungsform abzusichern. Die private Rentenabsicherung kann auch als "Mussversicherung" angesehen werden. Die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung kann und soll nur noch eine so genannte soziale Grundleistung darstellen. Der allgemeine Lebensstandard muss durch Eigenvorsorge gesichert werden. Die garantierte Verzinsung in der Lebens- und Rentenversicherung bietet am Kapitalmarkt die dafür größt mögliche Sicherheit.

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