Was bedeutet die Dynamisierung der Kapitalversicherung?
Bei der Lebens- oder Rentenversicherung können grundsätzlich 2 Formen der Dynamisierung eingeschlossen werden.

Zum einen die Dynamisierung der Hauptversicherung und zum anderen die Dynamisierung der Leistungen im Versicherungsfall.


Dynamik der Hauptversicherung

Der Einschluss der Dynamik der Hauptversicherung ist äußerst sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen. Sie sichert die Kaufkrafthöhe Ihrer vereinbarten Versicherungsleistungen (Höhe des Ablaufkapitals bzw. der Altersrente). Denn die zum heutigen Zeitpunkt vereinbarten Versicherungsleistungen entsprechen in z.B. 30 oder 35 Jahren bei weitem nicht mehr der ursprünglichen Kaufkrafthöhe. Zum Ausgleich des Kaufkraftverlustes durch die Inflation während der Versicherungslaufzeit sollte daher eine Dynamik eingeschlossen werden. Zu empfehlen ist eine Dynamik von etwa durchschnittlich 2% jährlich.  Bei Beantragung einer Lebens- bzw.

Rentenversicherung kann eine Dynamik von 1% - 5% (in Einzelfällen auch höher) vereinbart werden. Ebenfalls flexibel ist der Erhöhungszeitraum. Wählbar sind jedes Jahr, alle 2 oder jedes 3. Jahr. Wird die Dynamik 3 Jahre hintereinander abgelehnt, ist eine weitere Erhöhung nicht mehr möglich. Entsprechend der eingeschlossenen Dynamik erhöhen sich dann auch die Versicherungsbeiträge.

Sollten Sie später keine weitere Dynamik wünschen, können Sie diese immer noch ablehnen. Ein späterer Einschluss der Dynamik ist allerdings nicht möglich.

Dynamik im Leistungsfall

Nicht nur für die Leistungen der Hauptversicherung, sondern auch für die Leistungen im Versicherungsfall sollte eine Dynamisierung eingeschlossen werden. Wenn Sie heute z.B. eine Berufsunfähigkeitsrente über 1.000€ abschließen und der Leistungsfall morgen eintreten würde, bekämen Sie die BU-Rente

monatlich ausgezahlt. Wenn Sie nun keine Dynamik vereinbart haben, erhalten Sie bis zum vereinbarten Endalter immer nur die 1.000€. Und diese sind in z.B. 15 Jahren nicht mehr dasselbe wert wie heute. Eine Dynamik sorgt also auch in diesem Fall für die Kaufkrafterhaltung über die Dauer des Versicherungsfalls.


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