Welche Änderungen gelten für Lebens- und Rentenversicherungen seit 01.01.2005?
Generell gilt seit 01.01.2005 der Wegfall der Steuerfreiheit von Kapitalauszahlungen bei Lebens- und Rentenversicherungen.

Darüber hinaus hat sich aber die gesamte

steuerliche Situation geändert, z.B. die Behadlung der Beiträge beim Sonderausgabenabzug. Lesen Sie unter dem folgenden Link nach, welche Änderungen sich im Einzelnen ergeben haben bzw. wie sich die aktuelle Steuersituation darstellt. AltEinkG


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