Die Steuerfreiheit* von Einmalauszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen ist seit dem 01.01.2005 entfallen.
Das Alterseinkünftegesetz bedeutet jedoch mehr als nur die Abschaffung der Steuerfreiheit. Die gesamte steuerliche Situation bei der Altersvorsorge hat sich geändert. So gibt es z.B. auch Änderungen bei der Behandlung der Beiträge als Sonderausgaben - hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.